Neue Mindestlohnvorschriften in der Kfz-Pflege gelten ab dem 15. Juni 2026

– Inkrafttreten früher als ursprünglich angekündigt

Die Tarifkommission hat eine Änderungsverordnung verabschiedet, die das Inkrafttreten der Mindestlohnvorschriften in der Kfz-Branche vorverlegt. Ursprünglich war das Datum auf den 1. September 2026 festgelegt, dies wurde nun jedoch auf den 15. Juni 2026 korrigiert.

Die Änderung ist auf einen Fehler bei der ursprünglichen Festlegung des Zeitpunkts zurückzuführen. Die Tarifkommission weist darauf hin, dass sich die Sozialpartner (LO und NHO) stets auf ein Inkrafttreten ab Juni geeinigt hatten. Gleichzeitig wird betont, dass die von den Vorschriften betroffenen Unternehmen weiterhin ausreichend Zeit haben, sich an die Anforderungen anzupassen.

Für Unternehmen in den Bereichen Autopflege, Werkstatt und Service bedeutet dies, dass neue Mindestlohnanforderungen früher als erwartet umgesetzt werden müssen – und dass die Vorbereitungen beschleunigt werden sollten.

Neue Mindestlohnvorschriften in der Automobilbranche ab dem 1. September 2026

– Das muss Ihr Unternehmen jetzt tun

Ab dem 1. September 2026 werden in Teilen der Automobilbranche gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne eingeführt. Dies geschieht durch eine neue Verordnung über die teilweise Allgemeingültigkeit des Automobil-Tarifvertrags 2024–2026, die vom Tarifausschuss verabschiedet wurde.

Für viele Unternehmen in den Bereichen Autopflege, Werkstatt und Service bedeutet dies neue Anforderungen – und eine klare Verantwortung.

Was bedeutet die Allgemeinverbindlichkeit?

Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass Teile eines Tarifvertrags zu gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbedingungen werden – auch für Unternehmen, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind.

Hintergrund des Beschlusses ist, dass die Behörden es für wahrscheinlich halten, dass insbesondere ausländische Arbeitnehmer in der Branche schlechtere Lohn- und Arbeitsbedingungen haben als norwegische.

✅ Das Ziel ist es, Folgendes sicherzustellen:

  • Gleiche Wettbewerbsbedingungen
  • Gerechte Löhne
  • Verringerung von Sozialdumping

Für wen gelten die Vorschriften?

Die Verordnung gilt für Unternehmen und Beschäftigte in folgenden Bereichen:

  • Reparatur und Wartung
  • Kundendienst
  • Lackierung und Karosseriereparatur
  • Lagerarbeit in der Automobilbranche
  • Autopflege und damit verbundene Dienstleistungen (sofern dies Teil der Geschäftstätigkeit ist)

Wer ist davon ausgenommen?

Folgende sind nicht betroffen:

  • Unternehmen, die hauptsächlich den An- und Verkauf von Fahrzeugen betreiben
  • Reifenwechsel und Glasreparaturen
  • Arbeiten an Tankstellen
  • Unternehmen mit einem Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft, die ein Einspruchsrecht hat
  • Auszubildende und Personen in Arbeitsmarktmaßnahmen

👉 Außerdem gilt die Verordnung nicht, wenn der Arbeitnehmer bereits insgesamt bessere Bedingungen hat.

Mindestlohn ab 1. September 2026

Facharbeiter

  • Berufsneulinge: 223,50 NOK pro Stunde
  • Nach 1 Jahr Berufserfahrung: 237,00 NOK pro Stunde

Hilfskräfte

  • Über 18 Jahre: 208,00 NOK pro Stunde
  • Nach 1 Jahr Berufserfahrung: 212,00 NOK pro Stunde

Weitere wichtige Anforderungen

Die Verordnung regelt außerdem:

  • Arbeitszeit und Überstunden → gemäß Arbeitsschutzgesetz
  • Pflichten des Arbeitgebers:
    • Bereitstellung der erforderlichen Arbeitskleidung
    • Bereitstellung von Sicherheitsschuhen

Dies ist nicht freiwillig – es handelt sich um gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Ab Herbst 2026 gilt eine klare Verpflichtung:

👉 Sie müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter mindestens diese Bedingungen erfüllen

Dies gilt unabhängig von:

  • der Staatsangehörigkeit
  • der Beschäftigungsform
  • dem Vergütungsmodell

Typische Risiken, die wir bei Kunden beobachten

Bei Economy Regnskap AS sehen wir häufig folgende Herausforderungen:

  • Informelle Lohnvereinbarungen ohne Aktualisierung
  • Fehlende Dokumentation zu Praktika/Dienstalter
  • Falsche Einstufung (Facharbeiter vs. Hilfskraft)
  • Fehlende Kostenübernahme für Arbeitskleidung
  • Zu niedriger Stundenlohn für ausländische Arbeitnehmer

👉 Dies sind Umstände, die bei einer Kontrolle aufgedeckt werden können

Checkliste – Sind Sie bereit für den 1. September 2026?

Gehen Sie dies bereits jetzt durch:

✅ Aktualisieren Sie alle Arbeitsverträge

✅ Erfassen Sie die Kompetenzen und Erfahrungen Ihrer Mitarbeiter

✅ Überprüfen Sie die Stundenlöhne anhand der neuen Sätze

✅ Dokumentieren Sie Löhne und Arbeitsbedingungen schriftlich

✅ Stellen Sie Verfahren für Arbeitskleidung und Schutzausrüstung sicher

✅ Überprüfen Sie den Einsatz von Leiharbeitern

Unsere Empfehlung

Warten Sie nicht, bis die Verordnung in Kraft tritt.

💡 Beginnen Sie jetzt mit der Umsetzung – das bringt Ihnen folgende Vorteile:

  • Vorhersehbare Kosten
  • Geringeres Risiko bei Kontrollen
  • Bessere Kontrolle und Dokumentation

So können wir Ihnen helfen

Economy Regnskap AS unterstützt Sie bei:

  • Überprüfung von Gehaltsabrechnungen und Arbeitsverträgen
  • Risikoanalyse im Hinblick auf die Vorschriften zur Allgemeingültigkeit
  • Dokumentation gemäß den Anforderungen der Finanzaufsichtsbehörde und der Arbeitsaufsichtsbehörde
  • Implementierung in Tripletex und Gehaltsabrechnungssystemen