Kryptowährungen und Buchhaltungsvorschriften – wie geht es weiter?
Kryptowährungen sind längst Teil des Alltags vieler Investoren und Unternehmen geworden. Aber wie sollen wir den Kauf, Verkauf und Besitz digitaler Währungen gemäß den norwegischen Vorschriften verbuchen? Das ist nicht so einfach, wie man meinen könnte.
Regnskap Norge hat nun das Finanzamt um klare Erläuterungen und praktikable Lösungen gebeten. Ziel ist es, eine korrekte Buchführung sicherzustellen, ohne dass dies zu einer unmöglichen Aufgabe für den Buchführungspflichtigen wird.
Wo liegen die Herausforderungen?
- Dokumentation von Transaktionen
- Die Buchhaltungsvorschriften verlangen Verkaufsdokumente für alle Käufe und Verkäufe. Aber was macht man, wenn der Handel über eine ausländische Kryptobörse erfolgt, die keine Rechnungen ausstellt? Hier sind klare Richtlinien dafür erforderlich, was als „ausreichende” Dokumentation gilt.
- Bestand in der Bilanz
- Wie dokumentieren wir Kryptowährungen im Jahresabschluss? Reichen Screenshots aus Wallets und Kursinformationen von der Börse aus? Dies muss geklärt werden.
- Große Mengen kleiner Transaktionen
- Der Kryptohandel umfasst oft Hunderte von kleinen Transaktionen. Müssen alle einzeln verbucht werden? Oder können wir Sammelbuchungen verwenden? Und wie stellen wir sicher, dass die Daten im SAF-T-Format gemeldet werden können?
- Aufbewahrung und Verfügbarkeit
- Die Vorschriften verlangen, dass die Dokumentation in Norwegen aufbewahrt wird und mehrere Jahre lang elektronisch verfügbar ist. Was aber, wenn die Daten bei einer ausländischen Kryptobörse gespeichert sind? Vereinbarungen müssen den Zugriff sicherstellen – aber wie lässt sich dies praktisch lösen?
Quelle: 19.11.25 Verfasst von Hege Tveit Vikane, Regnskap Norge
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