Die Digitalisierung von Buchhaltungs- und Rechnungsstellungsprozessen macht nun einen großen Schritt nach vorne. Die Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die obligatorische E-Rechnungsstellung und digitale Buchführung in der Wirtschaft vorsieht. Das Ziel ist klar: weniger manuelle Arbeit, weniger Fehler – und ein einfacherer Alltag für norwegische Unternehmen.
Aber was bedeutet das in der Praxis? Und was sollten Sie als Unternehmensleiter jetzt tun?
Was schlägt die Regierung vor?
Laut dem Gesetzentwurf 44 L (2025–2026) des Finanzministeriums werden Änderungen des Buchhaltungsgesetzes vorgeschlagen, die folgende Kernpunkte beinhalten:
- Ab dem 1. Januar 2027: Alle buchführungspflichtigen Unternehmen müssen E-Rechnungen an andere buchführungspflichtige Unternehmen (B2B) versenden.
- Ab dem 1. Januar 2030: Unternehmen müssen digitale Buchhaltungssysteme verwenden, die E-Rechnungen automatisch empfangen und verarbeiten können.
Dies ist eine Vorverlegung gegenüber früheren Plänen und wird damit begründet, dass die digitale Reife der norwegischen Wirtschaft bereits hoch ist.
Warum wird die E-Rechnung vorgeschrieben?
Die Regierung verweist auf mehrere wichtige gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Vorteile:
- Gesamtwirtschaftlicher Gewinn von ca. 10 Milliarden Kronen über einen Zeitraum von 20 Jahren
- Weniger manuelle Arbeit und geringere Verwaltungskosten
- Weniger Fehler bei der Rechnungsstellung und Buchhaltung
- Bessere Nachverfolgbarkeit und Kontrolle – und damit ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität
Teil der Vereinfachungs-strategie der Regierung
Die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und die digitale Buchführung sind Teil der umfassenderen Vereinfachungsstrategie der Regierung für die Wirtschaft. Die Strategie hat folgende Ziele:
- Unternehmen sollen dieselben Informationen nur einmal übermitteln, auch wenn mehrere Behörden diese benötigen
- Die Berichterstattung soll digital und automatisiert erfolgen, direkt aus den Fachsystemen der Unternehmen
- Unnötige manuelle Arbeit und doppelte Erfassung sollen wegfallen
Dies wird sowohl in den Pressemitteilungen der Regierung als auch in Sticos Hurtiginfo für die Buchhaltungsbranche bestätigt.
Was muss Ihr Unternehmen jetzt tun?
Auch wenn der Gesetzentwurf noch im Storting behandelt werden muss, gibt es gute Gründe, bereits jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen.
Wir empfehlen Folgendes:
- Erfassen Sie Ihre aktuellen Rechnungs- und BuchhaltungsabläufeVerwenden Sie derzeit E-Rechnungen – und in welchem Format?
- Sorgen Sie für die richtige SystemunterstützungDas Buchhaltungssystem muss EHF/Peppol und die automatisierte Verarbeitung unterstützen.
- Denken Sie ganzheitlich an die DigitalisierungE-Rechnungen entfalten ihre größte Wirkung, wenn sie mit digitaler Belegverwaltung, Bankintegration und laufend aktualisierter Buchhaltung kombiniert werden.
Economy Regnskap bringt Sie sicher ans Ziel
Bei Economy Regnskap arbeiten wir bereits heute mit vollständig digitalen Lösungen für unsere Kunden. Wir helfen Ihnen bei:
- der Umstellung auf E-Rechnungen (EHF)
- der Auswahl und Einrichtung des richtigen Buchhaltungssystems
- effizienter und sicherer digitaler Buchführung
- Festpreisvereinbarungen – ohne Überraschungen
👉 Unsere Erfahrung: Unternehmen, die frühzeitig auf Digitalisierung setzen, sparen Zeit, Geld und Nerven.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch darüber, wie sich Ihr Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorbereiten kann.
